Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, haften Sie als Besitzer mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Schützen Sie sich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
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PFERDEHALTER-HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG
Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht
Unverzichtbar für Pferdebesitzer.
Personenschäden
Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
Sachschäden
Beschädigt oder zerstört Ihr Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.
Vermögensschäden
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.
Wir analysieren den Markt für Sie
Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Darauf achten wir besonders:
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
- Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien
- Schadenabwicklung des Versicherers
- Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
- Ausführliche und individuelle Beratung
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Der Leistungsumfang Ihrer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Wolfsbiss & Pferderipper
Wird Ihr Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet, so beteiligt sich die Haftpflicht an den Kosten der Behandlung oder Einäscherung.
Privater Reitunterricht
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt verursachte Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht beispielsweise an Familienangehörigen oder Freunden entstehen.
Fremdreiter und Familie
Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter Ihr Pferd, kommt die Haftpflicht für die vom Pferd verursachten Schäden auf.
Reitbeteiligung
Auch Ihre Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Mietsachschäden
Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, beispielsweise wenn Ihr Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.
Personenschäden
Falls Ihr Pferd einer Person einen Schaden zufügt, ist die Pferdehalter-Haftpflicht für Sie da und kommt für die Schäden auf.
Pferdesport
Schäden, die Ihr Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.
Ungewollter Deckakt
Bei ungewollten Deckschäden kommt die Versicherung für Ihre finanziellen Verpflichtungen auf.
Weltweiter Schutz
Sie gehen mit Ihrem Pferd für eine Weile ins Ausland oder nehmen an internationalen Turnieren teil? Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Gebissloses Reiten
Ihre Pferdehalter-Haftpflicht kommt auch dann für Schäden auf, wenn Sie mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel geritten sind.
Bestattung
Kommt Ihr Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.
Forderungsausfall
Werden Sie von einem fremden Pferd verletzt und dessen Halter kann nicht für Ihren Schaden aufkommen, hilft Ihre Haftpflicht Ihnen dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Sie sind gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihr Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und Sie keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise Ihr Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen, können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Sie wichtig, so achten Sie darauf dass er in Ihrer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf Ihrem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achten Sie darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchten auch Sie als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.
Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
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