Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt

Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und […]
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Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.


Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.

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Ab dem 20. November gilt der neue Paragraf 34k der Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen regelt. Bisher reichte eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO, die im Wesentlichen lediglich Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die mit der Novelle in deutsches Recht übertragen wird, setzt jedoch höhere Standards. Künftig müssen Kreditvermittler […]
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Diese Frage wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt. Geklagt hatte der Wohngebäudeversicherer eines Mietshauses, an dem es infolge eines E-Bike-Akkubrands zu Schäden in Höhe von 54.000 Euro gekommen war. Die Ursache lag mutmaßlich in einer Schädigung des Akkus bei einem leichten Sturz zwei Monate zuvor. Die E-Bike-Besitzerin hatte das äußerlich unversehrte Gefährt in der […]